Eine Überarbeitung der CoronaSchVO wird ab dem 15. Juli neue Lockerungen bringen, die auch in der Halle Sport mit bis zu 30 Personen erlaubt. Damit ist grundsätzlich erst einmal die Durchführung von "normalen" Volleyballspielen mit zwei Teams wieder möglich - solange alle anderen Bedingungen dabei beachtet werden!
Ob, wann und in welcher Form die Vereine jedoch wieder zu Training und Spielbetrieb bereit sind, hängt letztlich von den beteiligten Personen, ihren Bedenken und der Bereitschaft, die damit verbundenen Vorgaben zu erfüllen, ab.
Für alle WVV-Wettkampfteams gilt allerdings als offizieller Saisonstart nach wie vor das erste September-Wochenende. Hier müssen nun schleunigst die Weichen in die eine oder andere Richtung gestellt werden. Um dies etwas zu erleichtern, gibt es hier eine aktuelle CoronaSchVO-Kurzfassung "Sport" mit markierten Veränderungen zur letzten Version vom 15.6.20 (grün=hinzugekommen/geändert, rot=weggefallen, graue Schrift=für Sport nicht so wichtig). Wer die komplette CoronaSchVO mit allen Paragraphen lesen möchte findet sie hier.
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- Geschrieben von Super User



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